Bundesverband ANUAS e.V. - Hilfsorganisation für Angehörige von Mord, Tötungs- (zweifelhafter) Suizid und Vermisstenfällen

Erich-Kurz-Straße 5, 10319 Berlin

Tel.: 01785782333
Website: http://www.anuas.de * https://anuas-selbsthilfe.de/ * https://anuas-traumaportal.de/
E-Mail: marion.waade@anuas.de
E-Mail: opferberatung@anuas.de

Wir betreuen:

  • männliche Personen jeden Alters
  • weibliche Personen jeden Alters
  • diverse Personen jeden Alters

Wir betreuen Betroffene von ...

  • körperliche Gewalt
  • sonstigen Straftaten

Weitere Informationen

Der Bundesverband ANUAS e.V. – Hilfsorganisation für Angehörige von Mord-, Tötungs-Suizid- und Vermisstenfällen, nachfolgend ANUAS genannt, ist eine bundesweite Betroffenen-Opfer-Hilfe- und Selbsthilfeorganisation.
ANUAS führt bundesweit einmalig eine Nachsorge für Angehörige gewaltsamer Tötung sowie überlebenden Opfern über präventive und integrative Workshops, Themenwochen, Online-Austauschgruppen durch, unter Berücksichtigung der Grenzen der Selbsthilfe.
ANUAS versteht sich als bundesweiter Interessenvertreter und stützender Partner für betroffene Angehörige und setzt sich gegen Diskriminierung und Stigmatisierung der Personengruppe ein.
Darüber hinaus will der Bundesverband im Sinne sozialer Verantwortung und aus Erfahrungen der eigenen Betroffenheit für die Betroffenen als Hilfsorganisation Einfluß auf die Gesellschaft nehmen, um die Sorgen und Nöte dieser Menschen stärker in das Bewusstsein der Öffentlichkeit zu rücken und Verbesserungen in der Umsetzung der Gesetze zu ermöglichen.

Die Hilfsangebote dienen ebenfalls der bundesweiten Unterstützung für Angehörige von Tätern.

Der ANUAS handelt subsidiär und repräsentiert die Arbeit seiner Mitglieder als Bundesverband.

Der ANUAS organisiert und bündelt die Interessen seiner Mitglieder und vertritt diese gegenüber Leistungsträgern, den Länder- und Bundesverwaltungen, der Länder-, Bundes- und Europapolitik sowie anderen Verbänden.
ANUAS betreut ausschließlich die Betroffene -- entsprechend der EU-Richtlinie zum Mindeststandard für Gewaltopfer:
Richtlinie 2012/29/EU v. 25.10.2012 über Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Straftaten (Umsetzung in nationales Recht 16. 11. 2015) -- konkret Angehörige gewaltsamer Tötung:
Familienangehörige von Personen, die infolge einer Straftat zu Tode kamen, zählen zu den Opfern und genießen dieselben Rechte wie die Opfer selbst einschließlich des Rechts auf Information, Unterstützung und Entschädigung.

ANUAS organisiert für und mit den Opfern - im Rahmen des ANUAS-Projektes Täter-Opfer-Begegnung (TOB) - den Austausch mit Tätern und Täterangehörigen, wenn dieses individuell gewünscht wird.

Über eine Mediation führt ANUAS eine Streitschlichtung innerhalb der Familie durch, wenn die Krise als Ursache die vorangegangene Straftat beinhaltet.

Das ANUAS-Traumaportal bietet Information und Aufklärung:
https://anuas-traumaportal.de/

Online-Austausch-Gesprächskreise werden durchgeführt und dienen der Entlastung, Stabilisierung und dem Vertrauensaufbau.



Fremdsprachenangebot:
Deutsch, Englisch, Spanisch - vorherige Anfrage (Russisch, Polnisch, Tschechisch, ... auf Anfrage)

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