Erstmals Gewaltschutz für Frauen in der Europäischen Union vereinbart

Erstmals wurden EU-weite Regelungen und gemeinsame Mindeststandards zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt getroffen.

Durch die intensiven und teils schwierigen Verhandlungen wurden bedeutende Fortschritte erzielt. Positiv hervorzuheben sind insbesondere folgende Aspekte:

  • Verbesserter Zugang zu Justiz, zum Beispiel durch vereinfachte und leichter zugängliche Strafanträge 
  • Erstmalige Regelung von gegen Frauen gerichtete Online-Gewalt, darunter Delikte wie "Cyber-Stalking", Verbreitung von intimen oder manipulierten Bildern, Mobbing im Netz, Versenden von sogenannten "Dick Pics" oder Aufstacheln zu frauenbezogenem Hass und Gewalt
  • Verbesserter Schutz für Kinder, die Gewalthandlungen beobachten
  • EU-weite Standards zur Ahndung von weiblicher Genitalverstümmelung und Zwangsheirat
  • Einheitliche Standards zur Unterstützung und Betreuung der Opfer, zum Beispiel Bereitstellung von Hilfsdiensten

Auch wenn der Tatbestand der Vergewaltigung aufgrund unterschiedlicher Auffassungen zur EU-Rechtsetzungskompetenz keinen Eingang in die Richtlinie gefunden hat, müssen die EU-Mitgliedsstaaten zukünftig geeignete Präventions- und Sensibilisierungsmaßnahmen gegen sexuelle Gewalt treffen. Damit soll insbesondere das Bewusstsein dafür geschärft werden, dass sexuelle Handlungen ein Einvernehmen voraussetzen und dass sexuelle Handlungen ohne Einvernehmlichkeit strafbar sind.