Frauenschutzhaus Bautzen e.V.
Postfach 1332, 02603 Bautzen
Tel.: 03591/45120
Website: http://www.fsh-bautzen.de
E-Mail: kontakt@fsh-bautzen.de
Wir betreuen:
- weibliche Personen ab 18 Jahren
Wir betreuen Betroffene von ...
- häuslicher Gewalt
- Stalking
Weitere Informationen
Das Leistungsspektrum des Frauenschutzhauses Bautzen richtet sich an alle Frauen und deren Kinder, die durch ihre/n Partner/in, die Eltern, die eigenen erwachsenen Kinder oder andere Verwandte im häuslichen Umfeld von körperlicher und/oder seelischer Gewalt betroffen oder bedroht sind, unabhängig von ihrer regionalen Herkunft, Staatsangehörigkeit, Konfession und ihrer finanziellen Situation.
Die Adresse des Hauses wird nicht öffentlich bekannt gegeben, um den Betroffenen einen anonymen und geschützten Wohnraum gewährleisten zu können.
Angebote:
- Unterkunft für Sie und Ihre Kinder, anonym und schützend
- Beratung und Unterstützung in der Krisensituation, bei der Suche nach Wegen aus der Gewalt, bei der Entscheidungsfindung oder anderen Problemlagen, z.B. Sicherung finanzieller Ansprüche
- entlastende Gespräche über erlebte Gewalterfahrungen, Sicherheitsplanung, ...
- Informationen zu rechtlichen Möglichkeiten nach dem Gewaltschutzgesetz
- B egleitung und Hilfe im Umgang mit Ämtern und Behörden
- Vermittlung an andere Beratungsstellen und geeignete Hilfsangebote
- weitergehende Beratung nach Verlassen des Hauses
- Beratung und Begleitung auch für Frauen, die nicht im Frauenschutzhaus leben können bzw. wollen
Die Adresse des Hauses wird nicht öffentlich bekannt gegeben, um den Betroffenen einen anonymen und geschützten Wohnraum gewährleisten zu können.
Angebote:
- Unterkunft für Sie und Ihre Kinder, anonym und schützend
- Beratung und Unterstützung in der Krisensituation, bei der Suche nach Wegen aus der Gewalt, bei der Entscheidungsfindung oder anderen Problemlagen, z.B. Sicherung finanzieller Ansprüche
- entlastende Gespräche über erlebte Gewalterfahrungen, Sicherheitsplanung, ...
- Informationen zu rechtlichen Möglichkeiten nach dem Gewaltschutzgesetz
- B egleitung und Hilfe im Umgang mit Ämtern und Behörden
- Vermittlung an andere Beratungsstellen und geeignete Hilfsangebote
- weitergehende Beratung nach Verlassen des Hauses
- Beratung und Begleitung auch für Frauen, die nicht im Frauenschutzhaus leben können bzw. wollen
Fremdsprachenangebot:
Über Dolmetscher
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