Der Kinderschutzbund OV Duisburg e.V. - Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen
Adlerstraße 57, 47055 Duisburg
Tel.: 0203/735513
Website: www.kinderschutzbund-duisburg.de/fachberatungsstelle/
E-Mail: fachberatungsstelle@kinderschutzbund-duisburg.de
Wir betreuen:
- männliche Personen zwischen 3 und 21 Jahren
- weibliche Personen zwischen 3 und 21 Jahren
- diverse Personen zwischen 3 und 21 Jahren
Wir betreuen Betroffene von ...
- sexueller Gewalt
Barrierefreiheit
Die Beratungsstelle ist nur über Treppen erreichbar.
Weitere Informationen
Die Fachberatungsstelle des Kinderschutzbund OV Duisburg e.V. ist eine spezialisierte Fachberatungsstelle ausschließlich zu sexualisierter Gewalt.
Das Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche (bis 21 Jahre, in Ausnahmefällen bis 27 Jahre), die sexualisierte Gewalt (auch digital: z.B. Cybergrooming, etc.) erfahren haben, sowie an deren Angehörige und Fachpersonen.
In Beratungsgesprächen bieten die Berater*innen Stabilisierung an und informieren über Hilfsmöglichkeiten sowie weitere Schritte.
Außerdem können bei der Fachberatungsstelle Vermutungsabklärungen (bei sexualisiertem Verhalten oder unklaren Äußerungen im Kita- und Grundschulalter), Prävention und Fortbildungen zum Thema (digitale) sexualisierte Gewalt angefragt werden.
Die Beratung ist kostenfrei, vertraulich und kann anonym genutzt werden.
Das Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche (bis 21 Jahre, in Ausnahmefällen bis 27 Jahre), die sexualisierte Gewalt (auch digital: z.B. Cybergrooming, etc.) erfahren haben, sowie an deren Angehörige und Fachpersonen.
In Beratungsgesprächen bieten die Berater*innen Stabilisierung an und informieren über Hilfsmöglichkeiten sowie weitere Schritte.
Außerdem können bei der Fachberatungsstelle Vermutungsabklärungen (bei sexualisiertem Verhalten oder unklaren Äußerungen im Kita- und Grundschulalter), Prävention und Fortbildungen zum Thema (digitale) sexualisierte Gewalt angefragt werden.
Die Beratung ist kostenfrei, vertraulich und kann anonym genutzt werden.
Bei Kindeswohlgefährdung greift der § 8a SGB VIII, nachdem alle Jugendhilfeträger verpflichtet sind eine mögliche Kindeswohlgefährdung abzuwenden. Über die Vorgehensweise wird transparent gesprochen. Ziel ist eine gemeinsame Lösung für das betroffene Kind zu finden.
Fremdsprachenangebot:
Englisch. Dolmetscher*innen können bei Bedarf hinzugezogen werden.
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